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Termine
Einen Termin, z. B. zu einem Erstgespräch, vereinbare ich mit Ihnen nur nach
persönlicher, telefonischer Anmeldung.
Wartezeiten für Sie – in meiner Praxis – fallen in der Regel nicht an, da
ich im Rahmen festgelegter Termine arbeite.
Zum gegenseitigen Kennenlernen sowie zur Vereinbarung über eine
therapeutische Zusammenarbeit stehen bei der tiefenpsychologisch fundierten
Therapie bis zu fünf, bei der analytischen Psychotherapie bis zu acht sogenannte
probatorische Sitzungen zur Verfügung.
Da Psychotherapie grundsätzlich eine genehmigungspflichtige Leistung ist,
wird beim Entschluss zur Therapie ein Antragsver-fahren bei Ihrer
Krankenversicherung notwendig.
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